|
|
|
|
|
|
17 Nov. 2003, Bilbao |
|
| | |
|
Wirksame Vermittlung von Informationen über Gefahrstoffe
|
|
|
Factsheet 44 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
|
| | |
|
Der Rechtsrahmen der EU verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über gefährliche chemische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz und über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu unterrichten und zu unterweisen sowie Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu treffen. Der Arbeitgeber unterrichtet nicht nur Arbeitnehmer und deren Vertreter, sondern auch Arbeitgeber anderer Unternehmen. Die Informationen werden in einer dem Ergebnis der Risikobewertung angemessenen Weise bereitgestellt. Dies kann in Form einer mündlichen Mitteilung geschehen oder durch die Anleitung Einzelner oder mittels Schulungen, die durch schriftliches Informationsmaterial gestützt werden. Für die mit der Umsetzung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit betrauten Personen, wie Arbeitgeber oder Sicherheitsvertrauenspersonen, erweist es sich mitunter als schwierig, spezifische und praktische Informationen über Gefahrstoffe zu erhalten. Für die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2003 hat die Agentur daher einige Beispiele für gute Praxis zusammengetragen, die beschreiben, wie Informationen wirksam verschiedenen Zielgruppen vermittelt werden können und wie sich die Relevanz der Informationen für die Gruppen beurteilen lässt. Das Ziel besteht darin, politischen Entscheidungsträgern, Herstellern chemischer Erzeugnisse, Forschern, Sicherheitsfachleuten, Arbeitgebern und Vermittlern (wie Sozialpartnern) praktische Informationen zur Verfügung zu stellen, mit denen diese ihre Vorgehensweise untermauern, anpassen und bewerten können. 19 Beispiele für bewährte Praktiken aus ganz Europa wurden ausgewählt und entsprechend der Ebene, auf der die Informationen vorbereitet wurden, zusammengefasst. Die PIMEX Methode wird als wirksame Interventionsmaßnahme empfohlen.
Vermittlung von Informationen über Gefahrstoffe (Factsheet 44)
|
|
| | |
|
Quelle: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
|
|
|
|
|
|
|
|
|